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   OVG Niedersachsen, 14.12.1992 - 12 K 113/92   

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https://dejure.org/1992,9432
OVG Niedersachsen, 14.12.1992 - 12 K 113/92 (https://dejure.org/1992,9432)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.12.1992 - 12 K 113/92 (https://dejure.org/1992,9432)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 1992 - 12 K 113/92 (https://dejure.org/1992,9432)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 78.84

    Straßengesetz - Anlieger - Zugangsmöglichkeit - Streupflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.1992 - 12 K 113/92
    Die Straßenreinigungspflicht braucht nämlich von den betroffenen Grundstückseigentümern nicht persönlich erfüllt zu werden, vielmehr können sie sich hierzu Dritter, insbesondere privater Reinigungsfirmen bedienen (BVerwG, Urt. v. 5.8.1965 - BVerwG I C 78, 62 -, BVerwGE 22, 26 (28) = NJW 1966, 170 (171) und Urt. v. 11.3.1984 - BVerwG 4 C 78.84 -, NJW 1988, 2121 (2122) = VBlBW 1988, 467), die in neuerer Zeit verstärkt ihre Dienste sowohl bei der Gehweg- als auch bei der Fahrbahnreinigung den Grundstückseigentümern anbieten.
  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62

    Pflicht der Anlieger zur Gehwegreinigung auch bei Wegen an Bahnanlagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.1992 - 12 K 113/92
    Die Straßenreinigungspflicht braucht nämlich von den betroffenen Grundstückseigentümern nicht persönlich erfüllt zu werden, vielmehr können sie sich hierzu Dritter, insbesondere privater Reinigungsfirmen bedienen (BVerwG, Urt. v. 5.8.1965 - BVerwG I C 78, 62 -, BVerwGE 22, 26 (28) = NJW 1966, 170 (171) und Urt. v. 11.3.1984 - BVerwG 4 C 78.84 -, NJW 1988, 2121 (2122) = VBlBW 1988, 467), die in neuerer Zeit verstärkt ihre Dienste sowohl bei der Gehweg- als auch bei der Fahrbahnreinigung den Grundstückseigentümern anbieten.
  • VerfGH Bayern, 29.04.1983 - 16-VII-80

    Straßenreinigungspflicht für Anlieger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.1992 - 12 K 113/92
    Es wäre deshalb unzulässig, wenn die Gemeinde zunächst pauschal und ohne eine nähere Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse die Reinigungspflicht im Winter für alle Straßen des Gemeindegebietes und in umfassender Weise, also auch hinsichtlich Gossen und Fahrbahnen den Straßenanliegern auferlegte und es dem einzelnen Grundstückseigentümer überließe, eine tatsächlich bestehende Unzumutbarkeit mit einem Befreiungsantrag im Einzelfall geltend zu machen (BayVerfGH, Entscheidung vom 29.4.1983 - Vf .16 7-VII/80 -, VHG n.F. 36, 56 = BayVBl 1983, 494 = NJW 1983, 2871).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89

    Kommunalabgaben; Wiederkehrende Abgaben; Festsetzung; Anliegergrundstücke;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.1992 - 12 K 113/92
    a) Auszugehen ist davon, daß den Gemeinden bei Schaffung ihres Ortsrechts und damit auch bei Erlaß von Satzungen als Ortsgesetzgeber (wie dem Bundes- und Landesgesetzgeber) ein Gestaltungsspielraum (vgl. hierzu die st. Rspr des OVG Lüneburg zu § 52 des Nds. Straßengesetzes, s. z.B. Urt. v. 29.8.1985 - 12 OVG A 3/84 - Urt. v. 13.2.1990 - 9 L 113/89 -) im Sinne eines normativen Ermessens zusteht.
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 KN 399/05

    Rechtmäßigkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger;

    Danach ist es - wie der Senat bereits früher entschieden hat (vgl. etwa Beschluss v. 14.12.1992 - 12 K 113/92) - grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der gemeindliche Ortsgesetzgeber den Straßenanliegern die Reinigung nicht nur der vor den Grundstücken der Straßenanlieger belegenen Gehwegabschnitte, sondern auch der Fahrbahnabschnitte auferlegt.

    Darin liegt auch kein Verstoß gegen das Grundrecht der persönlichen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), denn derartige Pflichten brauchen von den Betroffenen nicht persönlich erfüllt zu werden; sie können sich vielmehr Dritter bedienen (vgl. Senat, Beschl. v. 14.12.1992, a. a. O.).

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Straßenanlieger die Reinigungsverpflichtung wegen der Verkehrsverhältnisse nur unter Gefahren für Leib und Leben erfüllen könnten (Senat, Beschl. v. 14.12.1992, a. a. O.).

    Bei der Rechtskontrolle ist zu berücksichtigen, dass - wie bereits ausgeführt - den Gemeinden bei der Schaffung ihres Ortsrechts und damit auch bei Erlass von Satzungen ein Gestaltungsspielraum im Sinne eines normativen Ermessens zusteht (vgl. Senat, Beschl. v. 14.12.1992, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2012 - 9 A 193/10

    Reinigungs- und Winterdienstpflicht für Anlieger eines reinen Spazierwegs

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14. Dezember 1992 - 12 K 113/92 -, juris Rn. 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2012 - 9 A 282/10

    Winterdienstübertragung auf Geh- und Fußwegen

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14. Dezember 1992 - 12 K 113/92 -, juris Rn. 9.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KN 85/11

    Zuordnung eines Weges zu den reinigenden Fahrbahnen in einer

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Übertragung der Reinigungspflicht und speziell des Winterdienstes auf die Straßenanlieger durch landes- oder ortsrechtliche Vorschriften grundsätzlich mit dem Grundrecht aus Artikel 14 GG und dem Schutz vor dem Zwang zu einer bestimmten Arbeit nach Artikel 12 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar ist (BVerwG, Urteil vom 05.08.1965 - I C 78.62 -, BVerwGE 22, 26; Urteil vom 07.04.1989 - 8 C 90.87 -, BVerwGE 81, 871; Nds. OVG, Beschluss vom 14.12.1992 - 12 K 113/92 - Urteil vom 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2022 - 7 LB 22/19

    Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger

    Gemäß § 52 Abs. 4 Satz 3 NStrG können die Reinigungspflichten nicht übertragen werden, wenn sie den Eigentümern wegen der Verkehrsverhältnisse nicht zuzumuten sind.Das ist nicht nur dann der Fall, wenn die Straßenanlieger die Reinigungsverpflichtung wegen der Verkehrsverhältnisse nur unter Gefahren für Leib und Leben erfüllen könnten (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.12.1992 - 12 K 113/92 -, n.v.).
  • VG Regensburg, 19.03.2009 - RO 2 K 08.1961

    Straßenreinigungs- und Sicherungspflicht

    Auch insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Straßenreinigungspflicht von den betroffenen Grundstückseigentümer nicht persönlich erfüllt werden muss, sondern sie sich hierzu vielmehr Dritter, etwa privater Firmen, bedienen können (vgl. OVG Niedersachsen v. 14.12.1992, Az. 12 K 113/92, juris).
  • VG Oldenburg, 27.05.2004 - 2 A 115/02

    Ermessen; fiktiv; Frontmetermaßstab; Gebührenkalkulation; Gebührenminderung;

    Dieses normative Ermessen wird aber beim Erlass von Straßenreinigungssatzungen in Niedersachsen durch die normative Vorgabe des Landesgesetzgebers in § 52 NStrG sowie durch die Grundrechte der Straßenanlieger (Art. 14 GG) und durch das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) begrenzt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 14. Dezember 1992 - 12 K 113/92 -, Juris).
  • VG Braunschweig, 18.12.2002 - 6 A 51/02

    Anlieger; Räumpflicht; Straßenreinigung; Winterdienst; Zumutbarkeit

    Eine solche Heranziehung der Straßenanlieger zur Straßenreinigung ist überdies mit dem persönlichen Freiheitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) zu vereinbaren, denn diese Reinigungspflicht braucht von den betroffenen Grundstückseigentümern nicht persönlich erfüllt zu werden, sondern kann auch auf Dritte, insbesondere private Reinigungsfirmen, übertragen werden (OVG Lüneburg, Beschl. vom 14.12.1992, 12 K 113/92 m.w.N.).
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